Zur Frage des Zeitpunkts von Gewinnausschüttungen sowie zur Frage des Mißbrauchs bei Zusammenhang von Auflösung und Ausschüttung freier Rücklagen und Einlage zur Wiederauffüllung der Rücklagen
Leitsatz
1. Gewinnausschüttungen sind vorgenommen, wenn sie den beherrschenden oder sonst verfügungsberechtigten Gesellschaftern auf den Verrechnungskonten der Kapitalgesellschaft gutgeschrieben werden. Das gilt auch dann, wenn die Gesellschafter im zeitlichen Zusammenhang mit der Ausschüttung Geldeinlagen vornehmen und auf den Verrechnungskonten entsprechend belastet werden.
2. Es ist rechtsmißbräuchlich und führt zur Versagung des ermäßigten Körperschaftsteuersatzes, wenn eine Kapitalgesellschaft Gewinn ausschüttet, der aus der Auflösung einer freien Rücklage stammt, und die Gesellschafter im zeitlichen Zusammenhang mit der Ausschüttung eine Einlage erbringen, die die Kapitalgesellschaft zur Wiederauffüllung der freien Rücklage verwendet.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1973 II Seite 806 HAAAA-90905
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