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BFH Urteil v. - III R 77/72 BStBl 1973 II S. 712

Gesetze: GrEStG § 4 Ziff. 8GrStDV § 16 Abs. 2

Voraussetzungen für Grundsteuerbefreiung eines Altenheimes

Leitsatz

1. Als Träger eines Altersheimes, für das die Grundsteuerbefreiung nach § 4 Ziff. 8 GrStG in Anspruch genommen wird, kommen nicht Privatpersonen, sondern lediglich die in § 16 Abs. 2 GrStDV genannten Körperschaften, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften oder Kultusgemeinden in Betracht.

2. Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 GrStDV steht nicht im Widerspruch zu § 4 Nr. 8 GrStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 712
HAAAA-90889

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