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BFH Urteil v. - VII R 117/69 BStBl 1973 II S. 68

Gesetze: AO §§ 144, 204FGO § 76

Verjährung hinterzogener Steuern; Geltung des Grundsatzes in dubio pro reo

Leitsatz

1. "Hinterzogen" im Sinne des § 144 AO können nur solche Beträge sein, die Gegenstand einer den steuerstrafrechtlichen Hinterziehungstatbestand erfüllenden Handlung waren.

2. Kann die Steuerbehörde eine Abgabennachforderung nur noch darauf stützen, daß es sich um hinterzogene Beträge im Sinne des § 144 AO handelt, so gilt sowohl im Besteuerungsverfahren der Behörde selbst als auch im Klageverfahren des Finanzgerichts für die im Rahmen der amtlichen Ermittlungspflicht nach § 204 AO bzw. § 76 FGO zu treffende Feststellung, daß die Beträge Gegenstand einer Steuerhinterziehung waren, der strafverfahrensrechtliche Grundsatz in dubio pro reo.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 68
JAAAA-90884

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