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LSG Hessen Urteil v. - L 6 AS 401/19

Gesetze: § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II; § 5 Abs. 3 Satz 3 SGB II; § 31 SGB X; § 33 SGB X; UVG

Leitsatz

Leitsatz:

1. Einem Bescheid fehlt es an der notwendigen Bestimmtheit im Sinne von § 33 SGB X, wenn in diesem der Adressat der Entziehung nicht eindeutig benannt wird.

2. Einem Bescheid fehlt es an einer Regelung im Sinne des § 31 SGB X, wenn sich aus dem Verfügungssatz nicht ergibt, dass Leistungen teilweise entzogen werden sollen.

3. Der Unterhaltsvorschuss ist nicht an den Vorschriften der Einkommensanrechnung zu messen, wenn er nicht zufließt.

Fundstelle(n):
FAAAJ-17730

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