1. Der Wegfall
der Wirkung einer Meldung als Arbeitsuchender i.S. des § 32 Abs.
4 Satz 1 Nr. 1 EStG setzt nicht die wirksame Bekanntgabe einer Einstellungsverfügung
voraus.
2. Fehlt es an einer wirksam
bekanntgegebenen Einstellungsverfügung, hängt der Fortbestand der
Meldung als Arbeitsuchender davon ab, ob das arbeitsuchende Kind
eine Pflichtverletzung begangen hat, welche die Arbeitsagentur zur
Einstellung der Vermittlung berechtigt.
3. Die Verletzung der vom Arbeitsuchenden
zu beachtenden allgemeinen Meldepflicht berechtigt nicht ohne Weiteres
zur Einstellung der Vermittlung.
Fundstelle(n): DAAAJ-17573
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.