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Finanzgericht Hamburg   v. - 6 K 125/21

Gesetze: EStG § 31 ; EStG § 32 Abs. 6; EStG § 52 Abs. 50 ; EStG § 62; EStG § 70 Abs. 1 Satz 2 ; AO § 175

Änderungsmöglichkeiten bei einem bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid, wenn Kindergeld berücksichtigt wurde, obwohl kein Kindergeld bezahlt worden ist

Leitsatz

1. § 31 Satz 5 EStG findet erst ab dem Veranlagungszeitraum 2019 Anwendung, weil es keine Regelung in § 52 EStG gibt, dass § 31 Satz 5 EStG bereits auf alle Anträge anzuwenden ist, die nach dem eingegangen sind.

2. Eine frühere Anwendbarkeit ergibt sich nicht auf Grund einer verfassungskonformen Auslegung.

Fundstelle(n):
SAAAJ-17568

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