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Finanzgericht Hamburg   v. - 6 K 125/21

Gesetze: EStG § 31 ; EStG § 32 Abs. 6; EStG § 52 Abs. 50 ; EStG § 62; EStG § 70 Abs. 1 Satz 2 ; AO § 175

Änderungsmöglichkeiten bei einem bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid, wenn Kindergeld berücksichtigt wurde, obwohl kein Kindergeld bezahlt worden ist

Leitsatz

1. § 31 Satz 5 EStG findet erst ab dem Veranlagungszeitraum 2019 Anwendung, weil es keine Regelung in § 52 EStG gibt, dass § 31 Satz 5 EStG bereits auf alle Anträge anzuwenden ist, die nach dem eingegangen sind.

2. Eine frühere Anwendbarkeit ergibt sich nicht auf Grund einer verfassungskonformen Auslegung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
SAAAJ-17568

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