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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 07 | Einnahmenüberschussrechnung: Bei regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben kommt es auf die Fälligkeit an

Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben i. S. des § 11 EStG setzen nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres der wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind. Andernfalls könnten Nachzahlungen für bereits längst fällig gewordene Verpflichtungen zu einem vom Zeitpunkt der Zahlung unabhängigen Betriebsausgabenabzug führen.

Für Einnahmenüberschussrechner ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs von Bedeutung – zur Berücksichtigung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen als Betriebsausgaben.

Die Finanzverwaltung ordnet bis zum 10. Januar bezahlte regelmäßig wiederkehrende Ausgaben nur dann dem Vorjahr zu, wenn die Beträge während des kurzen Zeitraums von bis zu zehn Tagen nach der Beendigung des Kalenderjahres auch fällig sind. Obwohl der Wortlaut des § 11 EStG dies nicht verlangt, hat sich der X. Senat des BFH jetzt der insoweit herrschenden Meinung angeschlossen.

Es kommt also auch auf die Fälligkeit an. Andernfalls könnten Nachzahlungen für bereits längst fällig gewordene Verpflichtungen zu einem vom Zeitpunkt der Zahlung unabh...