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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 05 | Neues Merkblatt: Steuerguide für Influencerinnen und Influencer

Einen übersichtlichen und peppig aufgemachten Steuerguide für Influencerinnen und Influencer hat das FM Baden-Württemberg herausgegeben. Das Merkblatt enthält zwar für Steuer-Fachleute erwartungsgemäß nichts Neues. Es eignet sich aber gut zur Weitergabe an interessierte oder potentielle Mandanten. Klargestellt wird u.a., dass Gratisprodukte und Geschenke als Sachzuwendungen mit dem Marktwert steuerlich zu erfassen sind. Den Link finden Sie bei den Materialien.

Empfehlen möchten wir Ihnen ein übersichtliches und durchaus peppig aufgemachtes Merkblatt des Finanzministeriums Baden-Württemberg für Influencerinnen und Influencer.

Der Steuerguide ist in der Tat gut gelungen. Für Steuer-Fachleute enthält er erwartungsgemäß zwar nichts Neues. Das Merkblatt eignet sich aber gut zur Weitergabe an Mandanten.

So heißt es beispielsweise in Bezug auf Gratisprodukte und Geschenke: Erhalten Sie Gratisprodukte, übernachten kostenlos in Hotels oder werden zu Events und Reisen eingeladen, dann beziehen Sie Sachzuwendungen. Sie müssen Einkommensteuer und gegebenenfalls Umsatzsteuer und Gewerbesteuer bezahlen. Für die Sachzuwendungen wird der Marktwert angesetzt.

Den L...