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BFH Urteil v. - V R 152/69 BStBl 1973 II S. 466

Gesetze: AO § 131 Abs. 1 Satz 1UStG 1951 § 4 Nr. 4UStDB 1951 §§ 14 Abs. 3, 11 Abs. 4

Voraussetzungen für Erlaß wegen sachlicher Unbilligkeit

Leitsatz

Für Entscheidungen nach § 131 AO sind die in den Steuergesetzen selbst gesetzten Maßstäbe bindend. Demnach können Umstände, die dem Besteuerungszweck entsprechen oder die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewußt in Kauf genommen hat, einen Erlaß aus Billigkeitsgründen nicht rechtfertigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 466
CAAAA-90856

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