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Track 31 | Grunderwerbsteuer: Begünstigte Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete GmbH
Der Bundesfinanzhof muss in einem Revisionsverfahren klären, ob die Ausgliederung des Unternehmens eines Einzelkaufmanns auf eine neu gegründete GmbH nach § 6a GrEStG begünstigt ist und daher die sog. Konzernklausel greift. Das FG Sachsen hat dies in erster Instanz entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung bejaht. Das ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerfreie Übertragung von Grundbesitz.
Auch zur Grunderwerbsteuer haben wir ein anhängiges Verfahren ausgewählt.
Das Sächsische FG hat entschieden: Die so genannte Konzernklausel in § 6a GrEStG ist auch auf die Ausgliederung eines Einzelunternehmens zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft anwendbar. Der Anwendungsbereich sei nicht auf Konzernstrukturen beschränkt. Es falle daher keine Grunderwerbsteuer an, wenn Grundbesitz im Rahmen einer Ausgliederung übergeht – von einem Einzelunternehmer auf die neu gegründete, ihm als Alleingesellschafter gehörende GmbH.
Der Bundesfinanzhof hatte vor drei Jahren in mehreren Urteilen gegen die Finanzverwaltung entschieden und die Steuerbegünstigung zugunsten der Steuerpflichtigen weit ausgelegt. Wir hatten in unserer Mai-Ausgabe 2020 ausführlich darüber berichtet. ...