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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 20 | Corona-Pandemie: Gewährung von Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten

Die Gewährung von Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten ist nach § 78 FGO nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Ein solcher Ausnahmefall kann laut Bundesfinanzhof während der Corona-Pandemie vorliegen, wenn der Berufsträger, der bei der Akteneinsicht mitwirken soll, aufgrund von erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen einer Hochrisiko-Gruppe angehört, für die bei einer Infektion ein deutlich erhöhtes Risiko von schweren Krankheitsverläufen besteht.

Wir alle hoffen natürlich, dass im Herbst die Corona-Fallzahlen nicht wieder erheblich steigen werden. Sollte dies jedoch der Fall sein, kann bei Prozessen vor dem Finanzgericht eine kürzlich ergangene Entscheidung des Bundesfinanzhofs interessant sein.

Grundsätzlich gilt: Nach der Finanzgerichtsordnung ist eine Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich.

Ein solcher Ausnahmefall kann nach einem Beschluss des XI. Senats des BFH während der Corona-Pandemie vorgelegen haben. Und zwar dann, wenn der Berufsträger, der bei der Akteneinsicht mitwirken soll, aufgrund von erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen einer Hochrisiko-Gruppe ang...