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Kindergeld | Versäumter Termin bei der Agentur für Arbeit führt nicht zum Wegfall des Kindergeldes (FG)
Ein als arbeitsuchend gemeldetes Kind, welches keine Leistungen von der Agentur für Arbeit bezieht und lediglich seiner allgemeinen Meldepflicht bei der Arbeitsagentur nicht nachkommt, begeht keine Pflichtverletzung, die zum Wegfall des Kindergeldes führt (; rechtskräftig).
Sachverhalt: Der Kläger erhielt für seine Tochter Kindergeld, die zum eine Ausbildung zur Altenpflegerin aufgenommen hatte. Bereits im November 2016 kündigte sie ihr Arbeitsverhältnis wegen einer problematischen Schwangerschaft und meldete sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Ende Dezember 2016 meldete die Agentur für Arbeit die Tochter aus der Arbeitsvermittlung ab, weil sie ohne Angabe von Gründen nicht zu einem Termin e...