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Anordnung einer Außenprüfung bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat
Da sich für den Erlass einer Prüfungsanordnung keine konkreten und allgemeingültigen Maßstäbe zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit und zur Beachtung des Willkür- und Schikaneverbots entwickeln lassen, wirft der Beschwerdeführer keine abstrakte Rechtsfrage i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO auf, wenn er geklärt sehen will, ob aus bestimmten Umständen des Streitfalls abstrahierend erhöhte Begründungsanforderungen im Rahmen der Ermessensprüfung des FA abzuleiten sind (Bezug: § 5, § 193 Abs. 1 AO; § 76 Abs. 1 Satz 1, § 102, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO).
(1) Die Anordnung einer Außenprüfung ist nach den Vorgaben des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Willkürverbots nicht ermessensfehlerhaft, wenn hinsichtlich der betroffenen Steuerarten und Besteuerun...BStBl 2020 II S. 487BStBl 2017 II S. 25