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Arbeitszeugnis - Worauf ist zu achten?
Zeugnis ist nicht gleich Zeugnis. Es gibt verschiedene Zeugnisarten. Zu differenzieren ist insoweit nach Inhalt und Zeitpunkt der Zeugniserteilung. Im Folgenden sollen Fragen der Zeugniserteilung sowie Zeugnisinhalte erläutert werden; ferner wird auf formale Aspekte eingegangen.
I. Allgemeine Grundsätze
Der gesetzlich geschuldete Inhalt eines Zeugnisses richtet sich nach den mit ihm verfolgten Zwecken. Es dient dem Arbeitnehmer regelmäßig als Bewerbungsunterlage und ist insoweit insbesondere möglichen künftigen Arbeitgebern Grundlage für ihre Personalauswahl. Dem Arbeitnehmer gibt es auch Aufschluss darüber, wie der Arbeitgeber seine Leistung beurteilt. Die gesetzlichen Grundlagen sind – recht allgemein – in § 109 GewO normiert. Hiernach hat der Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. § 109 Abs. 2 und 3 GewO machen Vorgaben bzgl. Klarheit und Verständlichkeit sowie zum Formerfordernis.