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FG München Urteil v. - 15 K 2067/18

Gesetze: DSGVO Art. 15, AO § 32i Abs. 2, AO § 33, AO § 2a, AO § 32a, AO § 32b, AO § 32c

Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber Finanzamt und Steuerfahndung: Inhalt und Rechtsweg

Leitsatz

1. Der Anspruch auf Auskunft aus Art. 15 DSGVO gewährt keine Akteneinsicht und auch keinen Anspruch auf Überlassung einer Kopie der Verwaltungsakte.

2. Für die Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Steuerbereich des Finanzamts ist der Finanzrechtsweg eröffnet, gegenüber der Steuerfahndung der Verwaltungsrechtsweg.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 16/2022 S. 745
DStRE 2023 S. 1465 Nr. 23
FAAAJ-17179

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