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Gestaltungen im Rahmen des § 15a EStG
Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die wichtigsten Leitlinien des § 15a EStG und die Unterschiede zu § 10d EStG. Mit diesem Rüstzeug widmet er sich dann verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, bevor er mit einem zusammenfassenden Fazit abschließt.
Einordnung
Oftmals wirkt § 15a EStG wie eine Sackgasse. Ein Verlust zieht einen weiteren Verlust nach sich, die wirtschaftliche Gesamtsituation einer Personengesellschaft ist nicht zukunftsträchtig und es fehlen Gewinne zur steuerlichen Nutzung der Verlustvorträge. In der Beratungspraxis ist es vielfach zunächst entscheidend, dem Stpfl. zu verdeutlichen, dass die verrechenbaren Verluste laut Steuerbescheid keine wirtschaftlichen Verluste im Sinne verlorener Bareinlagen sind. Während dies bei kapitalistischen Personengesellschaften richtig und nachvollziehbar ist, investieren natürliche Personen als Mitunternehmer einer Personengesellschaft ganz überwiegend nicht nur Kapital, sondern auch ihre persönliche Schaffenskraft in ein Unternehmen, so dass die steuerliche Nutzung der verrechenbaren Verluste eine starke emotionale Komponente hat. Die Differenz zwischen objektivem und subjektivem Engagement gilt es zu minimieren...