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STFAN Nr. 7 vom Seite 7

Steuerliche Nebenleistungen

Dipl.-Finw. (FH) Jan Schuler, LL.M. und Dipl.-Finw. (FH) Dennis Giels

Der Begriff „Steuerliche Nebenleistungen“ ist ein Oberbegriff für alle Gelder und Zuschläge, welche von der Finanzverwaltung abseits von Steuern festgesetzt und erhoben werden können. Das Gesetz normiert in § 3 Abs. 4 AO abschließend, welche Gelder und Zuschläge als steuerliche Nebenleistungen zu erfassen sind. Die Zahlung steuerlicher Nebenleistungen belasten die Liquidität der Mandanten zusätzlich, sind zumeist aber vermeidbar. Der folgende Beitrag zeigt neben den Grundlagen auch die wichtigsten Informationen zu den jeweiligen steuerlichen Nebenleistungen gem. § 3 Abs. 4 AO auf.

Allgemeines

Im Gegensatz zu Steuern verfolgen die steuerlichen Nebenleistungen ein anderes Ziel: Sie haben überwiegend eine lenkende Funktion. Dies bedeutet, dass die steuerlichen Nebenleistungen nicht primär als zusätzliche Einnahmenquelle des Staates dienen, sondern vornehmlich die Steuerpflichtigen zu bestimmten Handlungen oder Unterlassungen leiten sollen. Zusammenfassend kann man festhalten, dass die meisten der steuerlichen Nebenleistungen eine Art Druckmittel des Finanzamtes sind, damit der Steuerpflichtige seinen Pflichten (rechtzeitig) nachkommt.

Die Abgabenordnung normiert in § 3 Abs. 4 AO abschließend folgende neun Arten von steuerlichen Nebenleistu...

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