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Die Schlechtleistung
In unserem Leben kommt es gar nicht so selten vor, dass wir einmal eine Sache kaufen, die einen Mangel aufweist. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern führt unter Umständen auch dazu, dass es zu einem Streit zwischen Verkäufer und Käufer kommt, weil man sich nicht auf eine Lösung einigen kann. Dabei ist es wichtig, die rechtliche Lage beurteilen zu können. Häufig spricht man beispielsweise von einer „mangelhaften Lieferung“, was juristisch nicht ganz zutreffend ist. Und zum hat sich dann auch noch das Schuldrecht im BGB an vielen Stellen geändert. In folgendem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle Rechtslage.
Das Thema „Schlechtleistung (mangelhafte Lieferung)“ wird im Lernfeld 4 des Rahmenlehrplans unterrichtet und in AP 2 Kundenbeziehungsprozesse geprüft.
Auftreten von Mängeln während der Nutzung
Grundsätzlich ist es so, dass eine Kaufsache (materieller Gegenstand, ggf. digitales Produkt, also Produkt mit digitalen Komponenten) mangelhaft ist, wenn sie eine vereinbarte Eigenschaft bei Übergabe an den Käufer (Gefahrübergang) nicht aufweist. Der Mangel kann bereits bei Übergabe erkennbar sein (offener Mangel) oder erst im Laufe der Nutzungszeit erkennbar werden (ver...