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NWB Nr. 28 vom Seite 1964

BMF-Schreiben zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts lassen Praxisfragen offen

Kooperation gemeinnütziger Körperschaften – Neue Möglichkeiten und Herausforderungen

Anna Imberg und Wilhelm Brox

Mit [i]Seeger/Kurz/Grummann/Roller/Imberg, Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, Herne, 2. Aufl. 2022, ISBN 978-3-482-68142-4dem JStG 2020 trat am eine weitreichende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts in Kraft. Herzstück der Reform sind Neuregelungen und Erleichterungen hinsichtlich des kooperativen Zusammenarbeitens gemeinnütziger Körperschaften sowie der begünstigten Mittelweiterleitung. Besonders hervorzuheben sind hier die Regelungen des § 57 Abs. 3 und Abs. 4 sowie des § 58 Nr. 1 AO. Nachdem die Gesetzesänderungen – insbesondere vor dem Hintergrund der teilweise recht knapp gehaltenen Gesetzesbegründung – in der Literatur bereits ein erhebliches [i]Imberg/Brox, NWB 17/2021 S. 1222Maß an Aufmerksamkeit erfahren haben (vgl. nur Becker/Volkmann/Sokollari, DStZ 2021 S. 185; Hüttemann, DB 2021 S. 72; Kirchhain, DStR 2021 S. 129; Imberg/Brox, NWB 17/2021 S. 1222; Seeger/Kurz/Grummann/Roller/Imberg, Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, 2021), hat sich nun auch die Finanzverwaltung geäußert. Die Anpassungen des AEAO mit (BStBl 2021 I S. 1036) und v.  (BStBl 2022 I S. 82) beinhalten bereits die verwaltungsseitige Auslegung der gesetzlichen Neuregelungen. Dennoch bleiben auch nach aktuellem Kenntnisstand zentrale Fragestellungen unbeantwortet bzw. praxisfern gelöst.

I. § 57 Abs. 3 AO – Neue Entwicklungen und offene ...