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Deutscher Corporate Governance Kodex 2022 mit Fokus auf Nachhaltigkeit
Darstellung und kritische Würdigung der Neufassung
Am hat die Regierungskommission den neuen Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) 2022 veröffentlicht, der nach Prüfung durch das BMJ am im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Neben der Einbeziehung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) und des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes (FüPoG II) nimmt die Regierungskommission mit der Kodexnovelle eine stärkere Integration von Nachhaltigkeit in die interne Corporate Governance (Sustainable Corporate Governance) bei börsennotierten Aktiengesellschaften vor. Der vorliegende Beitrag zeigt die zentralen Neuerungen des DCGK 2022 auf und gibt eine kritische Würdigung.
Lentfer/Weber, Corporate Governance, infoCenter, NWB EAAAE-13065
Welche Änderungen sieht der DCGK 2022 in Bezug auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofil im Vorstand und Aufsichtsrat vor?
Inwiefern beeinflussen das FISG, FüPoG II, LkSG sowie die beiden EU-Richtlinienentwürfe zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu den nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten den DCGK 2022?
Wie ist die zunehmende Integration von Umwelt- und Sozialaspekten in die interne Corporate Governance bei börsennotierten Aktiengesellschaften zu bewerten?
I. Einleitung
[i]Velte, Entwurf einer Neufassung
des DCGK – Der grüne Kodex, StuB 3/2022 S. 1,
NWB AAAAI-03022
Haaker/Freiberg,
Neue Zielsetzung nach dem Entwurf des DCGK?, PiR 5/2022 S. 149,
NWB NAAAI-60523
Velte/Graewe, Reform
der Corporate Governance nach dem Wirecard-Skandal, 1. Aufl. 2021,
NWB CAAAH-79168 Die zunehmende
Integration von Nachhaltigkeit in (inter)nationale Leitlinien guter
Unternehmensführung als Sustainable Corporate
Governance in der Unternehmenspraxis wird in
jüngerer Zeit durch zahlreiche Regulierungsinitiativen begleitet. Aus
nationaler Sicht ist in diesem Zusammenhang auf das
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
und das
Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II)
aus dem Jahre 2021 hinzuweisen. Aus EU-Sicht liegen zwei
Richtlinienentwürfe zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
(CSRD-E)
und zu den nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten
(CSDD-E) vor. Diese nationalen und europäischen
Reformimpulse gehen Hand in Hand mit einer stärkeren Verschränkung von
Environmental -,
Social - und
Governance -
(ESG)-Aspekten in der Unternehmensstrategie
und operativen Umsetzung. Vor diesem Hintergrund hatte die
Regierungskommission DCGK bereits am einen Entwurf für eine
Neufassung des DCGK beschlossen und zur
Konsultation gestellt. Nach einer Vielzahl von
Stellungnahmen hat die Regierungskommission schließlich am den neuen
DCGK 2022 veröffentlicht. Diese Fassung wurde
dann an das BMJ übermittelt und wurde am im Bundesanzeiger
veröffentlicht. Die Änderungen betreffen einerseits die Berücksichtigung der
ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit in der Präambel wie auch in
Grundsätzen und Empfehlungen zur Leitung und
S. 544Überwachung börsennotierter Unternehmen und
andererseits ein Nachziehen der aus dem FISG und dem FüPoG II resultierenden
Änderungen im Aktiengesetz. Die Änderungen wirken sich auch auf die
Finanzberichterstattung aus.
Der Beitrag gibt zunächst einen kurzen Überblick über die Neuerungen des DCGK 2022. Im Anschluss werden die Änderungen der Präambel, der einzelnen Grundsätze und Empfehlungen in der Neufassung des Kodex 2022 dargestellt und kritisch gewürdigt.