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DEBRA – der EU-Vorschlag zur Abmilderung der Eigenkapitaldiskriminierung
Eine erste kritische Einschätzung
Die EU-Kommission hat am einen Vorschlag für eine Richtlinie „zur Festlegung von Vorschriften für einen Freibetrag zur Reduzierung der steuerlichen Begünstigung von Fremd- gegenüber Eigenkapitalfinanzierungen und für die Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinsen für Körperschaftsteuerzwecke“ vorgelegt (DEBRA – Debt-Equity Bias Reduction Allowance), der Bestandteil ihrer Strategie zur Unternehmensbesteuerung ist, mit der ein gleichmäßiges, faires und effizientes Steuersystem angestrebt wird. Bis zum können Stellungnahmen bei der EU-Kommission eingereicht werden. Die Umsetzung in nationales Recht soll bis zum erfolgen; die Neuregelungen sollen ab dem Anwendung finden. Der folgende Beitrag gibt einen ersten Überblick über den Vorschlag, ohne dabei auf alle Details einzugehen. Vielmehr wird an einen alternativen Vorschlag für eine Zinsbereinigung des Eigenkapitals erinnert und dieser mit dem Richtlinienvorschlag verglichen.
Welche Nachteile hat die fehlende Finanzierungsneutralität des Steuerrechts?
Welche Möglichkeiten gibt es, Finanzierungsneutralität herzustellen?
Ist eine europäische Harmonisieru...