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IWB Nr. 13 vom Seite 489

Ertragsteuerliche Implikationen für Influencer vor dem Hintergrund eines Wegzugs nach Dubai

Daniel Keuper und Dr. Susanne Kölbl

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 503Die Besteuerung von Influencern rückt immer mehr in den Fokus der Finanzverwaltung. Es ergeben sich bereits im Rahmen von rein nationalen Influencertätigkeiten zahlreiche Fragestellungen bei der Besteuerung, die bei grenzüberschreitenden Anwendungsfällen in weitere Herausforderungen münden. Influencer sollten also stets überprüfen, ob sie ihren steuerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen.

I. Nationale Besteuerung

[i]Influencer generieren Einnahmen aus unterschiedlichen TätigkeitenIm nationalen Kontext weist die Besteuerung von Influencern Probleme auf. Dabei geht es darum, ob Influencer direkt mit dem Informationsbeitrag selbst Geld verdienen oder eher mit der damit verbundenen Werbung. Da die „Berufsgruppe“ der Influencer kein homogenes Bild abgibt, ist nach der Tätigkeit zu differenzieren, um die ertragsteuerliche Einkunftsart zu bestimmen. So kann je nach Einzelfall durchaus eine künstlerische bzw. schriftstellerische Tätigkeit vorliegen (§ 18 EStG), während überwiegend von gewerblichen Einkünften (§ 15 EStG) bei Influencern ausgegangen werden muss.

II. Wegzug

Bei Wegzug des Influencers kann es zum Auslösen der Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG kommen. Der Wegzug des Gesellschafters kann auch a...