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NWB 27/2022 S. 1894

GRV | Neue Hinzuverdienstgrenzen für Hinterbliebenenrentner

Das Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) ist am in Kraft getreten. Art. 3 des Gesetzes beinhaltet das sog. Rentenwertbestimmungsgesetz 2022. Danach erhöht sich der aktuelle Rentenwert West zum von bislang 34,19 € auf 36,02 €. Der Rentenwert (Ost) steigt von 33,47 € auf 35,52 €. Die Änderung der aktuellen Rentenwerte führt zu einer spürbaren Erhöhung der zulässigen Hinzuverdienstgrenzen (vgl. § 97 Abs. 2 SGB VI). Die neuen Freibeträge für Hinzuverdienste ab liegen für Witwen-, Witwer- und S. 1895Erziehungsrenten bei 950,93 € (West) sowie 937,73 € (Ost). Sie erhöhen sich pro waisenrentenberechtigtem Kind um 201,71 € (West) sowie 198,91 € (Ost).