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Online-Nachricht - Freitag, 01.07.2022

Gesetzgebung | EEG-Umlage entfällt ab 1.7. vollständig (BMWK)

Ab dem fällt die EEG-Umlage im Strompreis vollständig weg. Die EEG-Umlage beträgt bisher 3,72 Cent je Kilowattstunde und wird nun auf null abgesenkt. Hierauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufmerksam.

Hierzu führt das BMWK u.a. weiter aus:

  • Die Absenkung der EEG-Umlage auf null wurde bereits am final vom Bundesrat beschlossen (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 20.5.2022). Gleichzeitig wurde im Energiewirtschaftsrecht sichergestellt, dass die Umlageabsenkung im zweiten Halbjahr 2022 auch beim Endkunden ankommt.

  • Stromlieferanten werden in den jeweiligen Vertragsverhältnissen zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum verpflichtet.

  • Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh zahlte 2021...

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