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Einzelvertragliche Gestaltung von Zielvereinbarungen in Arbeitsverträgen
Die Vereinbarung von Zielen als personalwirtschaftliches Instrument der Mitarbeiterführung
Zielvereinbarungen sind aus der heutigen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Sie stellen ein wichtiges personalwirtschaftliches Instrument der Mitarbeiterführung dar. Die Arbeitnehmer sollen durch Honorierung zur Erreichung bestimmter Ziele motiviert werden. Die Arbeitgeber erhoffen sich ihrerseits hierdurch eine Steigerung ihrer Produktivität. Um Zielvereinbarungen rechtssicher in die einzelnen Arbeitsverhältnisse implementieren zu können, sind bestimmte arbeitsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Nur so lassen sich spätere Rechtsstreitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien vermeiden. Dass dies in der betrieblichen Praxis nicht immer gelingt, zeigen zahlreiche – auch aktuelle – Gerichtsurteile. Grund genug, die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die rechtswirksame Gestaltung von Zielvereinbarungen einmal im Detail und praxisorientiert darzustellen sowie hierauf abgestimmte konkrete Vertragsformulierungen anzubieten. Hierzu soll der nachfolgende Beitrag dienen. Dabei fokussiert sich dieser Beitrag auf einzelvertragliche Zielvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Besonderheiten von kollektivrechtlichen Zielvereinbarungen aus...