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Online-Nachricht - Mittwoch, 29.06.2022

Gesetzgebung | Gesellschaftsregister kommt zum (BRAK)

Bislang gibt es kein Register für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR). Das ändert sich zum . Wie das neue Register ausgestaltet wird, soll eine Verordnung des Bundesjustizministeriums regeln. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.

Das Bundesministerium der Justiz hat den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, mit der das zum eingeführte Gesellschaftsregister ausgestaltet werden soll. Für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) existiert bislang kein Register. Im Rechtsverkehr können daher die Existenz und die Gesellschafter einer GbR nicht zuverlässig festgestellt werden, anders als dies etwa bei Gesellschaftsformen wie der offenen Handelsgesellschaft, der Kommanditgesellschaft und der Partnerschaftsgesellschaft d...

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