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PiR Nr. 7 vom Seite 205

Die Entwürfe zu europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vom April 2022

E-ESRS S1 bis S4 sowie E-ESRS G1 und G2

M.Sc. Oliver Scheid und Mag. (FH) Josef Baumüller

Am veröffentlichte die Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (PTF-ESRS) der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) insgesamt 13 Entwürfe zu den sog. European Sustainability Reporting Standards (E-ESRS). Diese stehen nunmehr bis zum zur Konsultation und sollen anschließend in ihrer finalen Fassung in Form delegierter Rechtsakte von der EU-Kommission übernommen werden. Die rechtliche Grundlage dieser Übernahme stellt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) dar, welche noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Nachdem in der vorherigen Ausgabe dieser Zeitschrift bereits die fünf umweltbezogenen Entwürfe ESRS E1 bis E5 („environment“) ausführlich dargestellt wurden, befasst sich der nachstehende Beitrag mit den Entwürfen zu den ESRS S1 bis S4 („social“) sowie zu den G1 und G2 („governance“). Nach einer Darlegung der damit verbundenen Angabepflichten werden diese im Anschluss einer kritischen Würdigung unterzogen.

Kirsch, Nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht (HGB), infoCenter NWB CAAAG-79145

Kernaussagen
  • Ebenso wie die umweltbezogenen E-ESRS enthalten auch die sozial- und governance -bezogenen E-ESRS zahlreiche Angabepflichten, welche durch Anwendungsleitlinien (application guidance“ ) sowie bases fo...

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