Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommen-/Lohnsteuer | Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Mit Schreiben vom ergänzt das BMF sein Schreiben vom - IV C 4 - S 2223/19/10003 :013, NWB GAAAI-57946 (BStBl 2022 I S. 330), zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen und anderen Unterstützungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine (, NWB FAAAJ-15572).
Nach dem neuen Schreiben sind Beihilfen und Unterstützungen vom Arbeitgeber oder von dritter Seite an vom Krieg in der Ukraine geschädigte Arbeitnehmer (bzw. deren Angehörige) bis zur Höhe von 600 € und ungeachtet der Voraussetzungen der R 3.11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 LStR steuerfrei, soweit diese Leistungen dem Grunde nach dem Arbeitslohn zuzurechnen sind. Der 600 € übersteigende Betrag gehört S. 516nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn unter Berücksichtigung der Einkommens- und Familienverhältnisse des Arbeitnehmers...