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StuB 13/2022 S. 512

Behandlung von Gesellschafterdarlehen (§ 17 Abs. 2a EStG), Bürgschaftsregress- und vergleichbaren Forderungen

Das BMF hat zur Anwendung des § 17 Abs. 2a EStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Stellung genommen (, NWB JAAAJ-15737).

Hintergrund: Im Rahmen des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl 2019 I S. 2451) wurde § 17 Abs. 2a EStG neu eingeführt, in dem in den Sätzen 1 bis 4 nunmehr normspezifisch die Anschaffungskosten einschließlich der nachträglichen Anschaffungskosten von Anteilen i. S. von § 17 EStG definiert werden.

Das BMF geht in seinem Schreiben auf die folgenden Punkte näher ein:

I. Nachträgliche Anschaffungskosten