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Zur fehlenden Beschwer bei Anfechtung eines Nullbescheids
Hat eine steuerbegünstigte Körperschaft mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und erzielt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, für den streitig ist, ob dieser ein Zweckbetrieb ist, einen Gewinn von 0 €, ergibt sich aus einem Steuerbescheid, der eine Steuer von 0 € festsetzt, keine für die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage erforderliche Beschwer (Bezug: § 40 Abs. 2, § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO; § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 KStG; § 3 Nr. 6 Satz 2 GewStG).
(1) Nach § 40 Abs. 2 FGO ist eine Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. Die Beschwer durch einen Steuerbescheid ergibt sich grds. aus der Steuerfestsetzung. Eine auf 0 € lautende Steuerfestsetzung belastet den Stpfl. regelmäßig nicht. Anders ist es, wenn der Regelungsgehalt des Steuerbescheids ausnahmsweise über die bloße St...