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Zweifelhafte Rücklagenhöhe beim Erwerb eigener Aktien
I. Sachverhalt
Am erwirbt die A AG von X 10.000 eigene Aktien mit einem Nennwert von 100 T€ zum aktuellen Wert von 1 Mio. €. A hält diese Aktien am noch im Bestand und es gibt keinen Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung. Zum vorherigen Bilanzstichtag, d. h. zum , verfügte die A über weder gesetzlich noch satzungsmäßige gebundene, d. h. also frei verfügbare Gewinnrücklagen von 1 Mio. €. Allerdings verläuft das Jahr 02 schlecht. In Folge einer Reihe externer und interner Umstände, die sich im Jahresverlauf auftun, entsteht ein Jahresfehlbetrag von 1,44 Mio. €. Zum Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien hat die A weder einen vollständigen Zwischenabschluss noch irgendwelche Vereinfachungsrechnungen zur Fortschreibung der Werte, insbesondere der Rücklagen des vorherigen Bilanzstichtags vorgenommen. Zum Abschluss behandelt die A den Vorgang wie folgt:
offene Absetzung des Nennbetrags der eigenen Aktien, also von 100 T€ vom gezeichneten Kapital,
Verrechnung der darüberhinausgehenden Anschaffungskosten, also von 900 T€ mit den Gewinnrücklagen.
Der Abschlussprüfer verlangt zum Nachweis der Rechtmäßigkeit des Aktienerwerbs eine Zwischenbilanz auf den . Ohne eine solche will er wegen eines Prüfungshemmnisses keinen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen.
II. Fragestellungen
Ist ein Zwischenabschluss auf den notwendig?
Ist die Androhung einer Einschränkung des Bestätigungsvermerks berechtigt?