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NWB Nr. 26 vom Seite 1821

Rechtsänderungen 2021/2022 (nicht nur) im Verbraucherschutz

Prof. Dr. Kai E. Wünsche

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1852Durch die Tätigkeit des Gesetzgebers im Jahr 2021 ergibt sich für zahlreiche Unternehmen Handlungsbedarf u. a. im Hinblick auf die Anpassung von Verträgen, soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet werden, die Gestaltung von Kündigungsbuttons und Informationspflichten im Internet.

Rechtliche Einordnung und Anwendungsbereich

[i]Digitalisierung als Hintergrund der GesetzesänderungenEinige der neuen Regelungen sind bereits seit Ende 2021 anzuwenden, andere entfalten ihre Wirkung ab Frühjahr/Sommer 2022. Die Neuregelungen finden sich in ganz unterschiedlichen Bereichen, etwa im AGB-Recht, im Recht der Telekommunikations- und Energielieferverträge, in der Preisangabenverordnung und im Wettbewerbsrecht.

Neuregelungen im AGB-Recht

[i]AbtretungsverbotsklauselDer neue § 308 Nr. 9 lit. a BGB erklärt eine Bestimmung in AGB für unwirksam, mit der die Abtretbarkeit von auf Geld gerichteten Ansprüchen des Vertragspartners ausgeschlossen wird. Bei anderen Rechten als Geldforderungen ist ein in AGB geregelter Abtretungsausschluss nicht generell unwirksam; vielmehr hat eine Interessenabwägung stattzufinden. Dadurch soll ermöglicht werden, dass der Verbraucher Ansprüche gegen Unternehmen an Dritte abtreten kann, die sie dann im eigenen Namen ...