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BFH Urteil v. - VI R 206/68 BStBl 1972 II S. 173

Gesetze: EStG §§ 26 Abs. 1, 26b, 32a Abs. 2

Dauerndes Getrenntleben von Ehegatten

Leitsatz

Ehegatten leben im Sinne des § 26 EStG nicht dauernd getrennt, wenn sie zwar räumlich getrennt leben, aber den Willen haben, die Ehe aufrechtzuerhalten und die eheliche Gemeinschaft wieder aufzunehmen. Ob dies der Fall ist, ist nach dem Gesamtblld des Einzelfalls zu entscheiden, wobei dem Bestehen der ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft besondere Bedeutung zukommt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 173
TAAAA-90726

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