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Einführung eines digitalen Bundesgesetzblatts ab dem 1.1.2023
[i]BMJ, Pressemitteilung v. 25.5.2022 Das Bundeskabinett hat am den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Gesetzesverkündung und zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung der amtlichen elektronischen Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts auf einer vom Bundesamt für Justiz betriebenen Internetplattform vor. Das elektronische Bundesgesetzblatt ist künftig das alleinige Verkündungsorgan für Gesetze und Rechtsverordnungen. Der Gesetzentwurf steht unter dem Vorbehalt, dass in einem parallelen Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 82 GG) die verfassungsrechtliche Grundlage zur Modernisierung des Verkündungswesens geschaffen wird.