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Verbot der Buchführung und Steuerberatung für in Russland niedergelassene juristische Personen
Am [i]Unmittelbare und mittelbare Dienstleistungen hat der Europäische Rat das Sechste Sanktionspaket der EU gegenüber Russland beschlossen, das am in Kraft getreten ist. Danach ist es verboten, für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassener juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung zu erbringen (Art. 5n Verordnung (EU) 2022/879 des Rates v. ). Das Verbot gilt nicht für in Russland ansässige Tochtergesellschaften, deren Muttergesellschaft in der Europäischen Union gegründet oder in das Handelsregister eingetragen wurde.