Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fitnessstudiovertrag | Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen bei coronabedingter Studioschließung
Der Betreiber eines Fitnessstudios ist zur Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet, welche er in der Zeit, in der er sein Fitnessstudio aufgrund der hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie schließen musste, von einem Nutzer per Lastschrift eingezogen hat.
Wird für einen Fitnessstudiovertrag eine mehrmonatige feste Vertragslaufzeit gegen Zahlung eines monatlich fällig werdenden Entgelts vereinbart, schuldet der Studiobetreiber seinem Vertragspartner die Möglichkeit, fortlaufend das Studio zu betreten und die Trainingsgeräte zu nutzen. Kann der Betreiber während der vereinbarten Vertragslaufzeit dem Vertragspartner die Nutzungsmöglichkeit des Studios zeitweise nicht gewähren, weil er das Fitnessstudio schließen muss, kann der Vertragszweck für den Zeitra...