Es gibt einiges zu tun
Handlungsempfehlungen zur steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft
Am 1. August dieses Jahres tritt es in Kraft, das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7. Juli letzten Jahres. Es öffnet für die Berufsgruppen der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Möglichkeit, eine Berufsausübungsgesellschaft auch in Form einer Handelsgesellschaft zu gründen. Im Vorfeld gibt es allerdings einiges zu tun: Je nach gewählter Rechtsform und dem Gesellschafter- und Geschäftsführerkreis haben die Kanzleien die Anerkennung voranzutreiben und den Versicherungsschutz rechtzeitig anzupassen. In manchen Fällen werden Satzungsänderungen notwendig. Nachdem Günther/Willerscheid schon in NWB 34/2021 S. 2541 die wichtigsten Regelungen des Gesetzes und deren Auswirkungen auf die berufliche Praxis dargestellt haben, gibt Günther in dieser Ausgabe auf Seite 1796 im Rahmen eines Leitfadens nun konkrete Handlungsempfehlungen. Zahlreiche Checklisten erleichtern dabei die Umsetzung. Übrigens: Unter https://go.nwb.de/r0pp8 ist ein Fragen-Antworten-Katalog (Stand: ) der Bundessteuerberaterkammer zum Thema aufrufbar.
Ganz aktuell hat das Bundesministerium für Finanzen einen mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Fragen-Antworten-Katalog zur neuen Energiepreispauschale (EPP) veröffentlicht. Die neue Energiepreispauschale, die mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 v. eingeführt wurde (s. dazu Hörster, NWB 22/2022 S. 1542) hat in der Praxis zahlreiche Fragen u. a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht aufgeworfen. In seinem Katalog greift das BMF diese Fragestellungen nun auf und gibt erste Antworten. Zu finden ist der FAQ auf den Internetseiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de unter Service > FAQ/Glossar > FAQ).
Viele Fragen aufgeworfen hat auch die eklatant unterschiedliche Rechtsauffassung des EuGH zur Auffassung der nationalen Finanzverwaltung hinsichtlich der Umsatzbesteuerung von Aufsichtsratsmitgliedern. Insbesondere im Hinblick auf die Urteile des EuGH und des BFH aus dem Jahre 2019 war die Ansicht der deutschen Finanzverwaltung, dass Aufsichtsratsmitglieder stets als Unternehmer zu behandeln sind, ohne dabei nach der konkreten Ausgestaltung und den Begleitumständen der Vergütung zu unterscheiden, nicht mehr haltbar. Daher hat die Finanzverwaltung mit Schreiben v. reagiert und den UStAE entsprechend angepasst. Diese Anpassungen haben aber weitere Fragen aufgeworfen, weshalb mit Ergänzungen – insbesondere im Hinblick auf die 10 %-Regelung und den Leistungszeitpunkt – vorgenommen wurden. Auf Seite 1770 stellt Bihler die neuen umsatzsteuerlichen Regelungen vor.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2022 Seite 1745
NWB PAAAJ-16049