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Wie sind zur Erlangung von Corona-Förderhilfen ausgestellte Abschlagsrechnungen zu erfassen?
Leserfrage
Die BBK-Leserfrage dreht sich diesmal um die Frage, wie im Rahmen der Corona-Hilfen angeforderte förderfähige, aber noch nicht bezahlte Abschlagrechnungen im Jahresabschluss zum zu behandeln sind.
Der Eingang der Abschlagsrechnung vor dem Bilanzstichtag ändert nichts am Schwebezustand des bestehenden Vertragsverhältnisses. Es ergeben sich daher keine Auswirkungen auf die Bilanz zum . Allerdings kann eine Anhangangabe erforderlich sein.