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BBK Nr. 13 vom

Lohnsteuerliche Regelungen des Steuerentlastungsgesetzes 2022

Entlastung der Arbeitnehmer erfordert rückwirkende Korrekturen des Lohnsteuerabzugs

Susanne Weber

Am wurde das Steuerentlastungsgesetz 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungen zum Steuertarif, zur Erhöhung der Entfernungspauschale und zum Kinderbonus. Die Regelungen zur Energiepreispauschale werden in einem gesonderten Beitrag vorgestellt und berücksichtigen bereits die FAQ des BMF.

Zur Entlastung der Steuerzahler werden für die Berechnung der Einkommensteuer ab 2022 der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und der Grundfreibetrag angehoben und befristet bis 2026 die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem auf 38 Cent erhöht.

An Familien wird im Jahr 2022 ein Kinderbonus i. H. von einmalig 100 € je Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gezahlt.

Zusätzlich sollen alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen einmalig eine Energiepreispauschale i. H. von 300 € erhalten.

Die im Steuerentlastungsgesetz 2022 getroffenen Regelungen bringen für die Mitarbeiter einige Entlastungen, für die Arbeitgeber führen sie aufgrund der Rückwirkung unterjährig zu Mehraufwand. Mit Blick auf die Sozialversicherung bringt die rückwirkende Erhöhung de...