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Die Umsatzbesteuerung von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Umsatzbesteuerung von Aufsichtsratsmitgliedern hat sich seit einigen Jahren zum Brennpunktthema entwickelt, da hier ein eklatanter Unterschied zwischen der Rechtsauffassung des EuGH und der Rechtsauffassung der nationalen Finanzverwaltung bestand. Insbesondere im Hinblick auf die Urteile des EuGH und des BFH aus dem Jahre 2019 war die Auffassung der deutschen Finanzverwaltung, dass Aufsichtsratsmitglieder stets als Unternehmer i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG zu behandeln sind, ohne dabei nach der konkreten Ausgestaltung und den Begleitumständen der Vergütung zu unterscheiden, nicht mehr haltbar. Daher hat die Finanzverwaltung mit Schreiben v. zunächst reagiert und den UStAE entsprechend angepasst. Diese Anpassungen haben aber weitere Fragen aufgeworfen, weshalb mit Ergänzungen – insbesondere im Hinblick auf die 10 %-Regelung und den Leistungszeitpunkt – vorgenommen wurden.
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Die und v.
[i]BMF, Schreiben v. 8.7.2021, BStBl 2021 I S. 919Mit (BStBl 2021 I S. 919) wurde klargestellt, dass die Selbständigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds ausscheidet, wenn es aufgrund einer Fest...