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Gewinnminderungen bei Kapitalgesellschaften nach § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG
Sieben prüfungs- und praxisrelevante Fälle
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind bei einer Kapitalgesellschaft gem. § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG in voller Höhe steuerfrei, wobei 5 % des Veräußerungsgewinns als fiktive nicht abziehbare Betriebsausgabe zu behandeln sind (§ 8b Abs. 3 Satz 1 KStG). Spiegelbildlich sind Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen an Kapitalgesellschaften gem. § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG steuerlich nicht abziehbar. Auch für Darlehensverluste enthält § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG einschränkende Regelungen zum Verlustabzug. Die Regelungen rund um die Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie Darlehensforderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG sind regelmäßig Gegenstand des schriftlichen StB-Examens und müssen daher zwingend beherrscht werden. Die nachfolgende Fallstudie behandelt die typischerweise in der Prüfung und Praxis auftretenden Problemebereiche und bezieht dabei auch die sich durch das KöMoG ab dem VZ 2022 ergebene Neuerung (§ 8b Abs. 3 Satz 6 KStG n. F.) ein.
Das Schaubild des Autors, Gewinnminderungen bei Kapitalgesellschaften nach § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG, SteuerStud 8/2022 S. 495, NWB MAAAJ-15882, ergänzt die nachfolgende Fallstudie.