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BMF 07.06.2022 IV C 6 - S 2244/20/10001 :001, Kommentierte Nachricht BBK 13/2022 S. 589

Steuerrecht | BMF-Schreiben zu Gesellschafterdarlehen und Bürgschaften nach § 17 Abs. 2a EStG

Das BMF erläutert im Schreiben vom seine Sichtweise zur Berücksichtigung des Ausfalls von Gesellschafterdarlehen sowie zum steuerlichen Abzug von Bürgschaftsaufwendungen i. S. von § 17 Abs. 2a EStG.

Dabei übernimmt das BMF die bisherigen Grundsätze zur Bewertung des Darlehensausfalls, die vor dem Inkrafttreten des § 17 Abs. 2a EStG galten. Danach [i]Bewertung der ausgefallenen Darlehensforderungsind Krisendarlehen, die erst nach Eintritt der Krise gewährt werden, krisenbestimmte Darlehen, die von vornherein auch für den Fall der Krise nicht zurückgefordert werden, und Finanzplandarlehen mit dem Nennwert als nachträgliche Anschaffungskosten gem. § 17 Abs. 2a Satz 3 Nr. 2 EStG zu bewerten (Tz. 11 bis 15 des BMF-Schreibens). Hingegen sollen stehen gelassene Darlehen nur mit dem werthaltigen Teil des Darlehens im Zeitpunkt des Eintritts der Krise bewertet werden (Tz. 16 bis 18 des BMF-S...