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Steuerrecht | BMF-Schreiben zum IAB nach § 7g EStG
Das BMF hat ein neues Schreiben zum Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG veröffentlicht. Es berücksichtigt insbesondere auch die Änderungen des § 7g EStG durch das JStG 2020 vom (BGBl 2020 I S. 3096) sowie die aktuelle Rechtsprechung des BFH zu § 7g EStG.
Das [i]Änderungen durch das JStG 2020 werden berücksichtigt BMF-Schreiben geht auf die folgenden Änderungen des § 7g EStG ein, die ab dem Veranlagungszeitraum 2020 gelten:
die Erhöhung des IAB auf 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG (Rz. 9 des BMF-Schreibens);
die Einführung einer einheitlichen Gewinngrenze von 200.000 € gem. § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG (Rz. 11 ff. des BMF-Schreibens);
die Vermietung des Wirtschaftsguts als betriebliche Nutzung gem. § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG (Rz. 36 des BMF-Schreibens).
Außerdem erläutert das BMF die Verschärfungen durch das JStG 2020, die erst für IAB, die zum gebildet werden, gelten: die Einsch...