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NWB Nr. 25 vom Seite 1779

(Nur) Ausnahmsweise Drittlohn bei Rabatten eines Automobilherstellers

Zugleich Anmerkungen zum

Klaus Strohner

Nach einem aktuellen Urteil des BFH zu einem besonders gelagerten Sachverhalt handelt es sich bei Preisnachlässen, die ein Automobilhersteller Arbeitnehmern eines Zulieferers (nachfolgend „Joint Venture-Unternehmen“) beim Erwerb von Kraftfahrzeugen im selben Umfang wie eigenen Arbeitnehmern gewährt hat, um lohnsteuerbaren Drittlohn, zumal der Automobilhersteller an dem Joint Venture-Unternehmen kapitalmäßig beteiligt war und dem Joint Venture-Unternehmen eigene Arbeitnehmer überlassen hatte (, nv, NWB OAAAI-60057; Vorinstanz: , NWB SAAAH-04834).

I.

1. Sachverhalt

[i]Rabatt im Zusammenhang mit dem Kauf eines Kfz als ArbeitslohnBei dem Rechtsstreit ging es um das Vorliegen von Arbeitslohn bei einem Rabatt im Zusammenhang mit dem Kauf eines Neufahrzeugs zu vergünstigten Mitarbeiterkonditionen, der von einem Automobilhersteller gewährt worden war. Der Kläger, der das Fahrzeug gekauft hatte, war bei einem Joint Venture-Unternehmen beschäftigt, an dem der Automobilhersteller im Streitjahr 50 % der Anteile hielt. Das Joint Venture-Unternehmen, das vor seiner Ausglieder...