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Die steuerberatende Berufsausübungsgesellschaft – ein Leitfaden
Überblick über die ab dem 1.8.2022 geltenden Änderungen mit konkreten Handlungsempfehlungen
Das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BGBl 2021 I S. 2363) tritt am in Kraft. [i]Günther/Willerscheid, NWB 34/2021 S. 2541Mit ihm werden vor allem die Regelungen zur beruflichen Zusammenarbeit in Gesellschaften u. a. im Steuerberatungsgesetz (StBerG) umfassend reformiert. Im Beitrag werden die wichtigsten Änderungen mit konkreten Auswirkungen auf die berufliche Praxis dargestellt und ausgeführt, was in Kanzleien jetzt konkret getan und veranlasst werden muss. Checklisten können dabei nutzbringend eingesetzt werden.
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I. Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft
Zunächst stellt sich die Frage, in welchen Kanzleikonstellationen ein Antrag auf Anerkennung als neue Berufsausübungsgesellschaft gestellt werden muss.
1. „Berufsausübungsgesellschaft“ als Oberbegriff
[i]Trägerin eigener Rechte und PflichtenBerufliche Zusammenschlüsse von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Patentanwälten untereinander oder mit anderen Berufsgruppen werden im Steuerberatungsgesetz, in der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Patentanwaltsordnung künftig unabhängig von der gewählten Rechtsform (vgl. § 49 Abs. 2 StBerG n. F.) einheitl...