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BFH 17.11.2021 II R 21/20, StuB 12/2022 S. 475

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Schenkungsteuer bei Amortisation von Geschäftsanteilen

§ 7 Abs. 7 Satz 2 ErbStG erfasst die Werterhöhung von Anteilen der verbleibenden Gesellschafter durch jegliche Einziehung von GmbH-Anteilen nach § 34 Abs. 1, 2 GmbHG und ist nicht auf Fälle der Zwangseinziehung von Anteilen beschränkt (Bezug: § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 7 Satz 1, 2, § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG; § 5 Abs. 3, Satz 2, § 34 Abs. 1, Abs. 2 GmbHG; § 171 Abs. 10 Satz 1, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 182 Abs. 1 Satz 1, § 351 Abs. 2 AO).

Praxishinweise

Als Schenkungen unter Lebenden nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gelten u. a. gem. § 7 Abs. 7 ErbStG bestimmte Formen der Anwachsung und des Wertzuwachses von GmbH-Anteilen bei Ausscheiden eines anderen Gesellschafters. § 7 Abs. 7 ErbStG stellt bestimmte gesellschaftsrechtlich veranlasste Wertverschiebungen bei Ausscheiden eines Gesellschafters der Schenkung gleich, in Satz 1 solche durch Übergang dessen Anteils, in Satz 2 solche durch Werterhöhung der anderen Anteile. Das in § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG geford...