Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Hinweispflicht des FG bei Austausch der Schätzungsmethode
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet einen vorherigen gerichtlichen Hinweis gem. § 76 Abs. 2 FGO, wenn das FG eine Schätzungsmethode anwenden will, die den bereits erörterten Schätzungsmethoden nicht mehr ähnlich ist oder die Einführung neuen Tatsachenstoffs erforderlich wird. Dies ist u. a. dann der Fall, wenn das FG beabsichtigt, anstelle einer Schätzung anhand eines äußeren Betriebsvergleichs (Richtsatzschätzung) eine griffweise Hinzuschätzung in Gestalt eines – an die betrieblichen Daten des Steuerpflichtigen anknüpfenden – Sicherheitszuschlags vorzunehmen (Bezug: § 76 Abs. 2, § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 und Abs. 2, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO; § 162 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO).
Die Entscheidung ist vom BFH nachträglich zur Auswertung bestimmt worden. Nach der erfolgreichen N...