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StuB 12/2022 S. 478

Umsatzsteuer | Einführung einer Umsatzgrenze in § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG durch das JStG 2020

Das BMF hat ein Schreiben zur Einführung einer Umsatzgrenze in § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG durch das Jahressteuergesetz 2020 veröffentlicht (, NWB GAAAI-62770).

Hintergrund: Mit Art. 11 Nr. 6 Buchst. a und 7 des Jahressteuergesetzes 2020 vom (BGBl 2020 I S. 3096) hat der Gesetzgeber in § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG eine Umsatzgrenze i. H. von 600.000 € eingefügt. Diese ist erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem bewirkt werden (§ 27 Abs. 32 UStG). Sofern der Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) für das gesamte Unternehmen im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 600.000 € betragen hat, sind nach § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG die Umsätze im laufenden Kalenderjahr zwingend nach der Regelbesteuerung zu versteuern.

Hierzu führt das BMF u. a. aus: