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Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Pkw bei der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags und einer Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Ein Stpfl. kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines Pkw, für den er einen Investitionsabzugsbetrag und eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen (Anschluss an , NWB DAAAH-75193 = Kurzinfo StuB 2021 S. 341, NWB EAAAH-76117; Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 7g EStG).
Sowohl bei der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags gem. § 7g Abs. 1 bis 4 EStG als auch bei der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG ist eine betriebliche Nutzung von mindestens 90 % erforderlich. Das Gesetz regelt nicht, wie der Nachweis der betrieblichen Nutzung zu führen ist. Er kann unstreitig durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden, nicht aber d...